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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Pflicht für den Möbelhandel *

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang erhalten. Gerade für den (Online-)Möbelhandel ist das von großer Bedeutung. Um rechtliche Risiken zu vermeiden und den Markt für eine breitere Zielgruppe zu öffnen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Shops, Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG wurde eingeführt, um Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Es zielt darauf ab, Barrieren abzubauen und gleiche Teilhabe zu gewährleisten. Für den Möbelhandel bedeutet das, dass nicht nur physische Geschäfte, sondern auch Online-Shops und digitale Angebote barrierefrei sein müssen. Besonders betroffen sind die Benutzerfreundlichkeit von Websites, digitale Informationen, Produktbeschreibungen und Bestellprozesse.

Welche Auswirkungen hat das BFSG auf den Möbelhandel?

Der Möbelhandel, insbesondere im E-Commerce, spürt die Auswirkungen deutlich. Wer die Vorgaben des BFSG ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen und mögliche Abmahnungen durch Verbände.

Praxisbeispiel: Ein Möbelhändler betreibt einen Online-Shop, dessen Produktseiten nicht für Screenreader optimiert sind. Für Menschen mit Sehbehinderungen wird es dadurch schwierig, Produkte zu bestellen. Ohne entsprechende Anpassungen drohen rechtliche Schritte und Umsatzverluste, da ein Teil der potenziellen Kundschaft ausgeschlossen wird.

Wie unterstützt medienpark Unternehmen bei der Einhaltung des BFSG?

medienpark bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung: Individuelle Beratung zur Barrierefreiheit Ihres Online-Shops und Ihres stationären Handels.
  • Technische Implementierung: Unterstützung bei der Optimierung Ihres E-Commerce-Systems für barrierefreie Inhalte, wie zugängliche Produktbeschreibungen, Kontrastanpassungen und Screenreader-Kompatibilität.
  • Vermittlung rechtlicher Expertise: Wir vernetzen Sie mit Experten, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Technische Anforderungen und Compliance im Möbelhandel

Das BFSG legt besonderen Wert auf die Zugänglichkeit digitaler Inhalte. Für Online-Händler bedeutet das, dass Websites klar strukturiert, gut lesbar und einfach zu navigieren sein müssen – auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.

Unser Team bei medienpark unterstützt Sie dabei, folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Kontraste und Lesbarkeit: Sicherstellung ausreichender Kontraste und gut lesbarer Schriftgrößen.
  • Bedienung durch Tastatur und Hilfsmittel: Ihr Shop muss auch ohne Maus nutzbar sein.
  • Barrierefreie Produktbeschreibungen: Textliche und visuelle Inhalte werden so gestaltet, dass sie für alle zugänglich sind.

Fazit: Handeln Sie jetzt und bleiben Sie wettbewerbsfähig

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist für den Möbelhandel entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und alle Kunden – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – zu erreichen.

medienpark unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Ihre Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit Sie Ihre Reichweite erweitern und alle Zielgruppen optimal ansprechen können.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG benötigen, hilft Ihnen medienpark mit maßgeschneiderten Lösungen weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop und Ihre Produkte allen Anforderungen gerecht werden.